
Für das Dokumentenakkreditiv finden sich kaum abgeschlossene gesetzliche Regelungen im Zivil- oder Handelsrecht der Staaten. Daher kommen als Rechtsgrundlagen zur Behandlung und Beurteilung von Akkreditiv en im nationalen Bereich ledigl. die in den jeweiligen Landesgesetzen enthaltenen Bestimmungen des Zivil- und/oder Handelsrecht s zum tragen.......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/dokumentenakkreditiv-rechtliche-un
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